Elternvertretung

Aus dem Schulgesetz

"Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schüler- innen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungs- austausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse."
(Artikel 73, Absatz 2 Schulgesetz NRW) [link]

"Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten."
(Artikel 72, Absatz 2 Schulgesetz NRW) [link]


Weitere Infos zur Mitwirkung erhalten Sie in der Broschüre "Das ABC der Mitwirkung" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW. Hier zum Download.

Schul- und Klassenpflegschaften 2023/24

Vorsitzende der Schulpflegschaft:

stellv. Vorsitzende der Schulpflegschaft

Vorsitz Klassenpflegschaft

Stellvertretung

   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   

Die Eltern jeder Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres in der ersten Pflegschaftssitzung ihre(n) Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und -vertreter*in. Für jedes Kind ist einer der gesetzlichen Vertreter wahlberechtigt.
Die gewählten Klassenvertreter*innen sind dann im laufenden Schuljahr Ansprechpartner*innen für die Lehrer*innen und Eltern ihrer Klasse, geben Informationen aus der Schule über den jeweiligen Klassenverteiler weiter, organisieren die Elternabende und bei Bedarf weitere Aktivitäten der Klassenpflegschaft. Zusätzlich nehmen sie an den Schulpflegschaftssitzungen teil, bringen dort ihre Anliegen ein und informieren die Eltern ihrer Klasse über die Ergebnisse dieser Sitzungen.

Auf der ersten Schulpflegschaftssitzung zu Beginn des Schuljahres werden der
- Vorsitzende(r) der Schulpflegschaft und ihre/seine Stellvertreter*in,
- Elternvertreter*in der Schulkonferenz und Stellvertreter*in,
- Elternvertreter*in der Fachkonferenzen und Stellvertreter*in und
- Mitglieder der Disziplinarkonferenzen (Teilkonferenz) gewählt.

Kontakt

Sie erreichen den Vorstand der Schulpflegschaft über eine eigene Email-Adresse. Sollten Sie Anregungen, Fragen, Ideen oder Ähnliches haben, können Sie sich direkt an die Elternvertretung wenden.
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