Schul- und Klassenpflegschaften 2024/25
Vorsitzende der Schulpflegschaft: | |
stellv. Vorsitzende der Schulpflegschaft |
Die Eltern jeder Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres in der ersten Pflegschaftssitzung ihre(n) Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und -vertreter*in. Für jedes Kind ist einer der gesetzlichen Vertreter wahlberechtigt.
Die gewählten Klassenvertreter*innen sind dann im laufenden Schuljahr Ansprechpartner*innen für die Lehrer*innen und Eltern ihrer Klasse, geben Informationen aus der Schule über den jeweiligen Klassenverteiler weiter, organisieren die Elternabende und bei Bedarf weitere Aktivitäten der Klassenpflegschaft. Zusätzlich nehmen sie an den Schulpflegschaftssitzungen teil, bringen dort ihre Anliegen ein und informieren die Eltern ihrer Klasse über die Ergebnisse dieser Sitzungen.
Auf der ersten Schulpflegschaftssitzung zu Beginn des Schuljahres werden der
- Vorsitzende(r) der Schulpflegschaft und ihre/seine Stellvertreter*in,
- Elternvertreter*in der Schulkonferenz und Stellvertreter*in,
- Elternvertreter*in der Fachkonferenzen und Stellvertreter*in und
- Mitglieder der Disziplinarkonferenzen (Teilkonferenz) gewählt.