Elternvertretung

Aus dem Schulgesetz

"Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schüler- innen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungs- austausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse."
(Artikel 73, Absatz 2 Schulgesetz NRW) [link]

"Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten."
(Artikel 72, Absatz 2 Schulgesetz NRW) [link]


Weitere Infos zur Mitwirkung erhalten Sie in der Broschüre "Das ABC der Mitwirkung" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW. Hier zum Download.

Schul- und Klassenpflegschaften 2024/25

Vorsitzende der Schulpflegschaft:

Herr Naarmann

stellv. Vorsitzende der Schulpflegschaft

Herr Ashege
Frau Keiper
Frau Windolph

Vorsitz Klassenpflegschaft

Stellvertretung

5a: Frau Zacharias

Frau Pauschert

5b: Herr Nepke

Frau Özcelik

5c: Frau Windolph

Herr Meyer

5d: Frau Lux

Frau Szymcak

6a: Frau Witt

Frau Brügger

6b: Frau Schibath

Frau Borgolte

6c: Herr Coskunoglu

Herr Geppert

6d: Herr Frank

Frau Otto

7a: Herr Achenbach

Frau Losenko

7b: Frau Scheiwe

Frau Schäfer

7c: Frau Weigel

Frau Simon

7d: Herr Pfeffer

Frau Lüttke-Lipinski

8a: Frau Sturm

Frau Schwammberger

8b: Frau Wieners

Frau Jedrzejewski

8c: Frau Hoffmann

Frau Nieweg

8d: Herr Ashege

Frau Beckers

9a: Frau Schulte

Frau Jakob

9b: Frau Tieke

Frau Lau

9c: Herr Naarmann

Frau Göstemeyer

9d: Frau Keiper

Frau Unmack

10a: Herr Kipper

Frau Dinneweth

10b: Frau Drechsler

Frau Suhr

10c: Frau Canisius

Frau Pälmer

10d: Herr Schmidt

Frau Nouhi

Die Eltern jeder Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres in der ersten Pflegschaftssitzung ihre(n) Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und -vertreter*in. Für jedes Kind ist einer der gesetzlichen Vertreter wahlberechtigt.
Die gewählten Klassenvertreter*innen sind dann im laufenden Schuljahr Ansprechpartner*innen für die Lehrer*innen und Eltern ihrer Klasse, geben Informationen aus der Schule über den jeweiligen Klassenverteiler weiter, organisieren die Elternabende und bei Bedarf weitere Aktivitäten der Klassenpflegschaft. Zusätzlich nehmen sie an den Schulpflegschaftssitzungen teil, bringen dort ihre Anliegen ein und informieren die Eltern ihrer Klasse über die Ergebnisse dieser Sitzungen.

Auf der ersten Schulpflegschaftssitzung zu Beginn des Schuljahres werden der
- Vorsitzende(r) der Schulpflegschaft und ihre/seine Stellvertreter*in,
- Elternvertreter*in der Schulkonferenz und Stellvertreter*in,
- Elternvertreter*in der Fachkonferenzen und Stellvertreter*in und
- Mitglieder der Disziplinarkonferenzen (Teilkonferenz) gewählt.

Kontakt

Sie erreichen den Vorstand der Schulpflegschaft über eine eigene Email-Adresse. Sollten Sie Anregungen, Fragen, Ideen oder Ähnliches haben, können Sie sich direkt an die Elternvertretung wenden.

schulpflegschaft@sekundarschule-soest.eu

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